Reisen ist neben „was kostet der Flug und das Hotel“ mit weiteren finanziellen Fragen verbunden.
Schonmal einen Flug online gebucht?
Am Ende kommt immer die Frage ob du eine Reiserücktrittsversicherung für X€ mit dazu möchtest.
Und dann wird noch eine Werbung für eine Auslandskrankenversicherung eingeblendet.
Aber braucht man das alles überhaupt?
Für was sind die da?
Und was sollten sie abdecken?
Deshalb hier die Aufklärung über die 3 Versicherungen die es gibt wenn es ums Thema Reisen geht.
1. Reisegepäckversicherung
2. Reiserücktrittsversicherung
3. Auslandskrankenversicherung
Ohne diese, kann eine Reise leider zu einem finanziellen Risiko werden.
Ob es ist, dass man krank wird, einen Unfall im Urlaub hat, etwas kaputt geht/gestohlen wird oder der Koffer einfach nicht am Urlaubsort ankommt.
Reisegepäck-Versicherung
Im Gedränge des Flughafens einen Moment nicht aufgepasst und schon ist der Koffer weg. Oder den Koffer aufgegeben aber am Zielflughafen keine Spur davon.
Ein Urlaub sollte entspannt sein und nicht mit Sorgen geplagt wieviel es kostet das alles zu ersetzen.
Was beinhaltet diese Versicherung?
– Zerstörung, Beschädigung, Abhandenkommen von mitgeführtem Reisegepäck durch:
Raub, Diebstahl, Einbruch, Sturm, Brand, Wasser, Mut-Böswilligkeit Dritter, Verlieren (bis 1.000€)
– Zerstörung, Beschädigung, Abhandenkommen von aufgegebenem Reisegepäck
– Neuwertentschädigung
– Schutz bei Camping auf offiziellen Campingplätzen
– Domizilschutz bis 50 km
– Hochwertiges Reisegepäck (z.B. Smartphone, Kamera, Laptop, Schmuck etc.) bis 1.000€
– Notwendige Ersatzkäufe bei verspäteter Ankunft des Reisegepäcks am Urlaubsort = 1.000€
– Fahrräder nach einem Unfall 1.000€
– Skibruch bis. 1.000€
Informationen:
– Kinder bis Vollendung des 27. Lebensjahres mitversichert
– Geschäftsreisen mitversichert
– Reisedauer bis 60 Tage
Reiserücktritts-Versicherung
Reiserücktritt und Reiseabbruch!
Mehrkosten die auf einen zukommen wegen Reise Abbruch – Verschiebung oder Stornierung können enorm hoch sein.
Versicherte Gründe:
– Tod, schwere Unfallverletzung
– Schwere Erkrankung
– Impfunverträglichkeit
– Schwangerschaft
– Betriebsbedingte Kündigung oder Wechsel des Arbeitsplatzes (Deshalb erstmal Urlaubssperre)
– Erheblicher Sachschaden an ihrem Eigentum Zuhause durch z.B. Feuer, Einbruchdiebstahl etc.
Informationen:
– Erstattung des vollen versicherten Preises bei Abbruch in der 1. Urlaubshälfte bis zum 8. Tag
– Kein erhöhter Beitrag für Schiffsreisen
– Erstattung von Tickets und Eintrittskarten
– Ohne Selbstbehalt
– Kinder bis Vollendung des 27. Lebensjahres mitversichert
Auslandskranken-Versicherung
Die gesetzlich versicherten haben im Ausland meist keinen oder nur geringen Versicherungsschutz. Nur in bestimmten Ländern, insbesondere außerhalb der EU richtet sich das danach, ob ein Sozialversicherungsabkommen mit dem Reiseland besteht oder nicht.
Dabei werden die meisten Patienten im Ausland automatisch als Privatpatient behandelt.
Abgesehen davon werden viele Kosten nicht ersetzt. Denn die gesetzliche Krankenkasse sieht auch innerhalb der EU nur einen Basisschutz vor.
So kommen im Notfall hohe Kosten auf einen zu.
Allgemeine Regelungen
– freie Arzt und Krankenhauswahl
– Erstattung für Arzneimittel, Verband und Hilfsmittel
– Für alle Auslandsreisen oder geschäftliche Auslandsreisen bis zu einer Dauer von 60 Tagen
– Bei Transportunfähigkeit bis zu dem Zeitpunkt, zu dem die Rückreise wieder möglich ist
– keine Selbstbeteiligung
Ambulante Leistungen
– ärztliche Leistungen
– verordnete Hilfsmittel
– medizinisch notwendiger Transport zum nächsterreichbaren Notfallarzt oder Krankenhaus
Leistungen im Krankenhaus
– ärztliche Leistungen, allgemeine Krankenhausleistungen, Operationen
– medizinisch notwendiger Krankentransport in das nächsterreichbare Krankenhaus
– Unterbringungskosten einer Begleitperson bei stationärer Behandlung von Kindern bis 17 Jahre
Krankenrücktransport
– Kostenübernahme, wenn dieser medizinisch sinnvoll und vertretbar ist oder die medizinisch notwendige stationäre Behandlung voraussichtlich länger als zwei Wochen dauern würde oder die voraussichtlichen Kosten der Heilbehandlung im Ausland die Kosten des Krankenrücktransports übersteigen würden
Zahnärztliche Leistungen
– schmerzstillende Zahnbehandlung
– plastische Zahnfüllungen
– provisorischer Zahnersatz und provisorische Zahnkronen jeweils in einfacher Ausführung
– einfache Reparaturen von Zahnersatz und Zahnkronen
Weitere Leistungen
– unfallbedingte Suche, Rettung und Bergung bis zu 2.500 Euro je Versicherungsfall
– im Todesfall Aufwendungen für die Überführung in das Land des letzten ständigen Wohnsitzes oder die Bestattung im Ausland
– Kosten der Betreuung minderjähriger mitreisender Kinder und Kosten der Rückreise unter bestimmten Voraussetzungen
– bei Schwangerschaft (z. B. auch Leistungen bei Frühgeburt inkl. Behandlung, Unterbringung und Pflege des neugeborenen Kindes)
– Kosten für Krankenbesuche Angehöriger unter bestimmten Voraussetzungen